5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 01.06.2020, 11:35

Lange Zeit war nicht klar, ob es im heurigen Sommer Angebote wie Sommercamps geben wird. Für Kritik sorgte das natürlich bei vielen Eltern. Nun gibt es aber eine Lösung der Bundesregierung.

Aschbacher: “Sommercamps können stattfinden”

Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) erklärte in einer Aussendung vom gestrigen Sonntag, dem 31. Mai: „Ich habe mich im Interesse der Familien immer dafür eingesetzt, dass Kinderbetreuung im Sommer möglich ist und begrüße daher die 2. COVID-19 –Lockerungsverordnungsnovelle. Damit haben wir klargestellt, dass Sommercamps und andere Ferienbetreuungsangebote stattfinden können.” Möglich ist das, da solche Betreuungsangebote nun als Veranstaltungen definiert werden und daher die gleichen Regelungen wie bei anderen Events gelten.

Anschober: “Kinder brauchen Raum für Begegnungen”

Gesundheitsminister Rudolf Anschober betont in der Aussendung: „Wir alle, gerade auch Kinder und junge Menschen, sind von der Corona-Krise stark betroffen. Kinder konnten einige Zeit hindurch Freundinnen und Freunde nicht direkt treffen, leben teils in engen Wohnverhältnissen und sind teilweise in ihrer Bewegung eingeschränkt. Auf die psychosozialen Auswirkungen der Krise bei Kindern dürfen wir nicht vergessen. Umso erfreulicher ist es, dass die Ferienbetreuung im Sommer unter Einhaltung bestimmter Regeln sichergestellt ist. Der Urlaub der Eltern ist durch die Krise großteils aufgebraucht und Kinder brauchen insbesondere nach vielen Wochen der Einschränkungen einen Raum für soziale Begegnungen, Bewegung, Spiel und Lernen.“

Das ist bei Sommercamps zu beachten:

  • Sommercamps und andere Ferienbetreuungsangebote dürfen ab Juni angeboten werden und sind als Veranstaltungen im Sinne der neuen Verordnung definiert.
  • Im Juni sind 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Betreuerinnen und Betreuer müssen nicht in diese Höchstzahl eingerechnet werden.
  • Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze bleiben auf 100 TeilnehmerInnen beschränkt, während die Obergrenze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen Schritt für Schritt angehoben wird.
  • Bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern müssen Anbieter von Ferienbetreuung einen COVID-19-Beauftragten bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten.
  • Die bekannten geltenden Hygienemaßnahmen (etwa Hände waschen oder Niesen und Husten in die Armbeuge) sind weiterhin einzuhalten.
  • Bei Nächtigungen oder bei der Ausübung von Sportarten gelten weitere Bestimmungen: Eine Übernachtung in Gemeinschaftsschlafräumen ist nur zulässig, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

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Veröffentlicht am 01.06.2020, 11:35
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