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"Grob fahrlässige Tötung":

Explosion auf Glock-Gelände: Zwei Personen angeklagt

Klagenfurt/Ferlach – Anfang März 2019 kam es auf dem Betriebsgelände der Firma Glock in Ferlach zu einer Explosion. Dabei wurde ein 49-jähriger Mitarbeiter aus dem Bezirk Klagenfurt tödlich verletzt. Am kommenden Donnerstag müssen sich nun zwei Angeklagte vor dem Landesgericht Klagenfurt dem Richter stellen.

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Im März 2019 wurde ein Arbeiter auf dem Gelände des Waffenherstellers Glock in Ferlach getötet, ein zweiter Mann schwer verletzt. Wir haben berichtet. Am Donnerstag, dem 4. Juni, wird der Fall am Klagenfurter Landesgericht verhandelt.

Anklage: Grob fahrlässige Tötung

Angeklagt sind zwei Personen wegen “grob fahrlässiger Tötung”. Im Zuge von Brennversuchen mit einem explosionsgefährlichem Wasserstoff-Sauerstoffgas-Gemisch soll es zum Vergehen der grob fahrlässigen Tötung und der schweren Körperverletzung gekommen sein. Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt seien bei den Brennversuchen “unsachgemäße Speicherzylinder” verwendet worden, die dem Druck nicht stand hielten. Daraufhin sollen sie explodiert sein und zu dem folgenschweren Arbeitsunfall geführt haben.

Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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