5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 14.06.2020, 15:40

Aufatmen in Kärnten: Die Mund-Nasen-Schutz Pflicht entfällt morgen, 15. Juni, unter anderem im Einzelhandel, in Beherbergungsbetrieben, für KundInnen in der Gastronomie und bei der Religionsausübung. Nähere Infos dazu gibt es hier. In einigen Bereichen bleibt die Maskenpflicht aber weiterhin aufrecht.

Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt verpflichtend:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
  • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • In Apotheken
  • In der Gastronomie für MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt
  • Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind

Maskenpflicht bei Demos

Wie angekündigt ist ab Montag, 15. Juni, bei Demonstrationen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend, wenn in einzelnen Situationen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die sonstigen Maßnahmen (verstärktes räumliches Angebot, etc.) sind Vereinbarungen mit der Exekutive.

Regierung appelliert an Eigenverantwortung

“Dort, wo keine Verpflichtung für Mund-Nasen-Schutz mehr besteht, sollte bewusst in Eigenverantwortung gehandelt werden. Wo es vielleicht zu eng wird, wo es in der jeweiligen Situation Sinn macht und wo man sich mit MNS sicherer fühlt, sollte der MNS in Eigenverantwortung getragen werden. Und klar ist auch weiterhin: Sollten die Infektionszahlen wieder nach oben gehen, werden sehr rasch einzelnen Lockerungsschritte wieder zurückgenommen und/oder Schutzmaßnahmen wieder verstärkt”, verkündet Gesundheitsminister Rudolf Anschober in einer aktuellen Presseaussendung.

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Veröffentlicht am 14.06.2020, 15:40
Artikel-UPDATE am 15.06.2020, 07:40
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