5 Minuten - Aktuell
Veröffentlicht am 15.06.2020, 12:36

Die Mund-Nasen-Schutz Pflicht entfällt seit dem heutigen Montag unter anderem im Einzelhandel. Bei einem Besuch im Villacher ATRIO wurde eine 5-Minuten-Redakteurin heute von dem großen Ansturm auf das Einkaufszentrum überrascht. Volle Parkplätze und Geschäfte sind dort heute zu sehen. Auf Anfrage bei einigen Verkäufern wurde bestätigt, dass der Ansturm heute größer ist, als er es noch vor dem Ende der Maskenpflicht war. Eine große Rolle spielt dabei natürlich auch das regnerische Wetter in Villach. Eine Verkäuferin erklärte aber gegenüber der 5-Minuten-Redakteurin, dass sie annehme, der Anstrum hänge direkt mit dem Ende der Maskenpflicht zusammen.

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Der Ansturm auf das Villacher ATRIO ist am heutigen Montag groß.

Der Ansturm auf das Villacher ATRIO ist am heutigen Montag groß. - © 5min.at

Kärnten Card ab heute zum halben Preis

Doch nicht nur das Ende der Maskenpflicht sorgt für den großen Ansturm auf das Villacher Einkaufszentrum. Ab dem heutigen Montag gibt es auch die Möglichkeit, die beliebte Kärnten Card zum halben Preis zu erstehen, aber nur, mit einer Kärntner Familienkarte oder der Kärntner Jugendkarte. Wir haben berichtet. Eine der offiziellen Verkaufsstellen der Kärnten Card liegt im ATRIO. Viele Kärntnerinnen und Kärntner nutzten heute bereits das Angebot.

Abstand muss weiterhin eingehalten werden

Obwohl es nicht mehr verpflichtend ist, beim Einkaufen einen Mund-Nasenschutz zu tragen, müsse trotzdem der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Das Land Kärnten appelliert dabei an die Eigenverantwortung der Kärntnerinnen und Kärntner. Wo es vielleicht zu eng wird, wo es in der jeweiligen Situation Sinn macht und wo man sich mit Mund-Nasen-Schutz sicherer fühlt, sollte er in Eigenverantwortung weiterhin getragen werden.

Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt bestehen:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
  • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • In Apotheken
  • In der Gastronomie für MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt
  • Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind

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Veröffentlicht am 15.06.2020, 12:36
Artikel-UPDATE am 15.06.2020, 13:00
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