Veröffentlicht am 06.07.2020, 07:58
Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, im September 2019 in Poggersdorf einerseits das Verbrechen der Vergewaltigung und andererseits das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, die stark alkoholisiert sich im Tiefschlag befunden haben soll, begangen zu haben.
10 Jahre Freiheitsstrafe drohen
Angeklagt ist neben der versuchten Vergewaltigung das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach dem § 205 Abs 1 StGB, welches bei anklagekonformer Verurteilung einer Freiheitsstrafe von ein bis zu 10 Jahren nach sich ziehen könnte. Es gilt die Unschuldsvermutung.