Einem 60-jährigen Kärntner Polizisten wurde von der Staatsanwaltschaft Graz das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt zur Last gelegt. So soll der Angeklagte in mehreren Fällen sichergestellte Suchtgifte, Urkunden und weitere Gegenstände nicht ordnungsgemäß verwahrt, vernichtet oder einer Suchtmitteluntersuchung durch das Landeskriminalamt Kärnten zugeführt zu haben.
Verfahren selbst beendet
Auch soll der Angeklagte ohne rechtliche Grundlage, Aktenvorgänge storniert und als erledigt vermerkt zu haben. Heute, 8. Juli, musste sich der Polizist deshalb am Landesgericht Klagenfurt verantworten.
Vier Monate bedingte Haft & Geldstrafe
Laut Medienberichten zeigte sich der Angeklagte geständig. Er habe gesundheitliche Probleme gehabt und sei überfordert gewesen. Der 60-Jährige wurde zu vier Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von insgesamt 2160 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig