5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 09.07.2020, 17:56

Um in Kärntens Tourismusorten die Sicherheits- und Hygieneregeln zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus zu verstärken, hat sich gestern, Mittwoch, die Landesregierung mit den Bezirkshauptmannschaften, der Wirtschaft und den Tourismusgemeinden auf eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geeinigt. Sie tritt morgen, Freitag, in Kraft und wird an bestimmten öffentlichen Orten täglich von 21 bis 2 Uhr gelten.

In Villach-Land

Die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land hat die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für öffentliche Orte in der Marktgemeinde Velden am Wörther See verordnet. Konkret betroffen sind – jeweils einschließlich der begleitenden Geh- und Radwege, Plätze, ausgewiesenen Begegnungszonen und Parkplätze, folgende Bereiche:

In Klagenfurt-Land

Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land verordnete die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für folgende in der Gemeinde Pörtschach am Wörther See gelegenen öffentliche Orte, inklusive der begleitenden Geh- und Radwege und Parkplätze: Monte-Carlo-Platz, Strandpromenade, Blumenpromenade bis Promenadenbad.

Weiters gilt die Mund-Nasen-Schutz- Pflicht in der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See für den Bereich inklusive der begleitenden Geh- und Radwege und Parkplätze für die Bundesstraße B83 zwischen Straßenkilometer 313,3 und 313,5.

In Völkermarkt

Am Klopeiner See (Bezirk Völkermarkt) ist die Verpflichtung von Mund- Nasenschutz für das Ortszentrum von St. Kanzian, die Seepromenade und Wege im Nahbereich des Sees verordnet.

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Veröffentlicht am 09.07.2020, 17:56
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