5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 15.07.2020, 13:46

Landeshauptmann Peter Kaiser stellt unmissverständlich fest: “Die Anzahl der Tests wird ebenso wie gesetzlich vorgesehen von der Gesundheitsbehörde, in meinem Fall vom Magistrat Klagenfurt, vorgeschrieben, wie die Dauer der Heimquarantäne. Selbstverständlich halte ich mich, so wie das für alle Staatsbürgerinnen und –Bürger gilt, daran, was im Bescheid vorgeschrieben wird“, so Kaiser.

“Gleiche Maßstäbe für alle”

Die Amtsgeschäfte für die Zeit der Quarantäne von zuhause mit den Errungenschaften der modernen Technik zu führen, habe sehr gut funktioniert. Daher habe er auch von der ihm von der Gesundheitsbehörde eingeräumten Möglichkeit einer sogenannten Arbeitsquarantäne für Schlüsselpersonen (Verlassen des Hauses zu Arbeitszwecken unter besonders strengen Hygieneauflagen und mit Schutzmaske) abgesehen, um jedes noch so kleine, vermeidbare Risiko für andere Menschen auszuschließen. „Mir ist es wichtig, dass ich selbst für die Dauer der Quarantäne die gleichen Maßstäbe für mich anlege, die auch für alle anderen Betroffenen gelten“, betont Kaiser.

Personen zu keinem Zeitpunkt gefährdet

Am Ende sei entscheidend, dass zu keinem Zeitpunkt Menschen, mit denen er selbst im Zeitraum zwischen der Dekretverleihung an die mit dem Coronavirus infizierten Person und der angeordneten Heimquarantäne Kontakt hatte, gefährdet waren.

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Veröffentlicht am 15.07.2020, 13:46
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