5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 31.07.2020, 13:01

Konkret waren laut nunmehr aufgehobener Verordnung in der Stadtgemeinde Wolfsberg folgende öffentliche Orte betroffen: Johann-Offner-Straße (Grundstücke Nummer 150/7 und 150/8, je KG 77258 Wolfsberg Obere Stadt) im räumlichen Bereich zwischen der Verkehrstafel „KURZPARKZONE“ auf Höhe des Objektes Johann-Offner-Straße 11 und der Verkehrstafel „BEGEGNUNGSZONE“ auf Höhe des Objektes Hoher Platz Nr. 21; B70 Packer Straße (Grundstück Nummer 316/2, KG 77232 Priel) und deren Nebenstraße (Grundstück Nummer 244/13, KG 77232 Priel) im räumlichen Bereich zwischen Straßenkilometer 92,663 und 92,796; Lagerstraße (Grundstück Nummer 185/24, KG 77232 Priel) im räumlichen Bereich zwischen den Grundstücken Nummer 185/16 und 185/21, je KG 77232 Priel.

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Veröffentlicht am 31.07.2020, 13:01
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