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Veröffentlicht am 31.07.2020, 19:13

So wird seitens der Bezirkshauptmannschaft das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe verpflichtend vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt bis auf Widerruf in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr an folgenden Orten:

Maskenpflicht am Gmündner Kunsthandwerksmarkt

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist durch eine zweite Verordnung auch am Gmündner Kunsthandwerksmarkt (01. bis 02. August) verpflichtend. Dies gilt an beiden Tagen in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr an folgenden Orten: Hauptplatz, Kirchgasse, Hintere Gasse sowie auf der südlichen Zufahrtsstraße von Gries ab der Lieserbrücke. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS gilt nicht für das Betreten des Kundenbereichs des Gastgewerbes, von Beherbergungsbetrieben sowie sonstiger Betriebsstätten.

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt in beiden Verordnungen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.

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Veröffentlicht am 31.07.2020, 19:13
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