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Aktuell - Kärnten
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Verordnung wird mit heute 24 Uhr außer Kraft gesetzt

Großglockner und National­park Hohe Tauern: MNS-Verordnung aufgehoben

Kärnten – Wie das Land Kärnten heute, Sonntag, dem 2. August mitteilt, wird die Verordnung zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Teilen der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie in bestimmten Bereichen des Nationalparks Hohe Tauern (siehe Pressemitteilung Nr. 839) mit morgen, Montag, außer Kraft gesetzt.

 1 Minuten Lesezeit (186 Wörter) | Änderung am 02.08.2020 - 14.05 Uhr

Dies ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen Landeshauptmann Peter Kaiser, GROHAG-Geschäftsführer Johannes Hörl, Nationalparkdirektor Peter Rupitsch und Vertretern der Bezirkshauptmannschaft Spittal. Auf Grund zahlreicher Anfragen habe man sich dazu entschlossen, die derzeitigen Regelungen zu evaluieren, so Kaiser, der allen Beteiligten für das konstruktive und ergebnisorientierte Gesprächsklima dankt.

,,Eine sinnvolle Lösung im Sinne aller Beteiligten”

„Sowohl die Großglockner Hochalpenstraßen AG als auch der Nationalpark haben sich dazu bereit erklärt, zusätzliche Maßnahmen zu setzen und damit für mehr Sicherheit zu sorgen. Wir haben damit eine sinnvolle Lösung im Sinne aller Beteiligten und vor allem auch im Sinne der Besucherinnen und Besucher erarbeitet“, so Kaiser. Die entsprechende Verordnung werde daher mit Montag außer Kraft gesetzt.

Durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Parkplatzes schafft die GROHAG mehr Raum, zudem werden die Besucherströme genau kontrolliert und gegebenenfalls blockabgefertigt. Im Nationalpark wird ein Nationalpark-Ranger eigens für die Information der Besucherinnen und Besucher abgestellt. Damit werde sowohl auf der Großglockner-Hochalpenstraße als auch im Nationalpark sichergestellt, dass vor allem das wichtige Abstandhalten möglich ist.

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