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Veröffentlicht am 09.08.2020, 09:05

Das Klagenfurter Landesgericht wird sich mit der Frage beschäftigen, ob eine Beamtin aus Kärnten im Jahr 2019 korrekt vorgegangen ist. Als eine Rolex als Fundstück abgegeben wurde, soll die Uhr nicht ordnungsgemäß protokolliert worden sein. “Wissentlicher Missbrauch” ihrer Amtsgewalt steht daher im Raum, denn, so heißt es: Die übergebene Fundsache, eine Damenarmbanduhr der Marke Rolex (in einem 50.000 Euro nicht übersteigenden Wert) wurde nicht an den Bürgermeister als zuständige Sicherheitsbehörde weitergeleitet. Des Weiteren soll die Beamtin es auch unterlassen haben, der Finderin eine Übergabebestätigung auszustellen. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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Veröffentlicht am 09.08.2020, 09:05
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