5 Minuten - Sport
Veröffentlicht am 13.08.2020, 20:06

Am 27. Juni 2020 wurde bei der 75. Generalversammlung des Österreichischen Eishockeyverbandes (ÖEHV) in Villach mit Klaus Hartmann ein neuer Präsident gewählt. 5 Minuten hat berichtet. Gemeinsam mit den drei Vizepräsidenten Yasmin Sarina Stepina, Nicolas Stockhammer und Günther Ropatsch wird Hartmann in die vierjährige Amtsperiode starten.

Präsidium stellte sich vor

Dieses vierköpfige Präsidium stellte im Rahmen einer Pressekonferenz am Donnerstag im ARCOTEL Kaiserwasser in Wien die Mission des ÖEHV, mittel- und langfristige Visionen sowie das Arbeitsprogramm und die Aufgaben für die nächsten vier Jahre vor. „Wir haben bereits im Rahmen unserer Bewerbung für das Präsidium festgestellt, dass im österreichischen Eishockey nicht immer an einem Strang gezogen wird. Dies ist eine unserer Hauptaufgaben, dass wir diese Kluft zwischen den einzelnen Beteiligten verkleinern und als österreichische Eishockeyfamilie zusammenwachsen“, erklärte Hartmann.

Vision:

  • ÖEHV wie ein langfristig erfolgreiches Wirtschaftsunternehmen führen;
  • Erfolgreiche Teilnahmen des Damen- und Herren-Nationalteams an Olympischen Winterspielen und IIHF Weltmeisterschaften der Top Division;
  • Jedes Kind in Österreich, das Eishockey spielen möchte, soll die Möglichkeit bekommen, in seiner Region dies auf unterschiedlichen Niveaus tun zu können.

Mission:

  • Eishockey ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung;
  • Klubs und SpielerInnen soll ein interessantes Liga-Umfeld auf verschiedenen Niveaus geboten werden;
  • Hilfestellungen für FunktionärInnen;
  • Möglichst viele Menschen sollen zum Eishockeysport gebracht werden;
  • Für die GESAMTE Eishockeyfamilie „da“ sein.

Entscheidung des Schiedsgerichts

Zur Entscheidung des Schiedsgerichts ist folgendes festzuhalten: „Bei der Generalversammlung vom 27. Juni 2020 wurde das Schiedsgericht bestehend aus Hannes Arneitz, Alexander Tomanek und Peter Klumpp mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Das Schiedsgericht ist damit für eine Funktionsperiode von vier Jahren also bis zum 26. Juni 2024 für alle aus dem Verbandsverhältnis entstehenden Streitigkeiten zuständig, sohin auch für die strittige Wahlanfechtung betreffend die Wahl des Präsidiums.

Die Wahlanfechtung sämtlicher anfechtenden Parteien der Wahl des Präsidiums anlässlich der Generalversammlung vom 27. Juni 2020 verbunden mit dem Antrag auf Neuwahl des Präsidiums werden als unbegründet abgewiesen. Das Schiedsgericht stellt fest, dass die Wahl des Präsidiums gültig und rechtswirksam ist.“

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Veröffentlicht am 13.08.2020, 20:06
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