5 Minuten - Kärnten Wirtschaft
Veröffentlicht am 14.08.2020, 15:36

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen bei Reiserückkehrern aus Kroatien wurde nun eine Reisewarnung für Kroatien ausgegeben. 5 Minuten hat berichtet. Die Reisewarnung tritt um Mitternacht von Sonntag auf Montag in Kraft. Zusätzlich werden Urlauber, die sich derzeit in Kroatien befinden, vom Gesundheitsministerium aufgerufen heimzukehren.

Urlauber könnten stattdessen in Kärnten nächtigen

Für Kärntens Tourismus ergeben sich dadurch neue Herausforderungen: Durch die Reisewarnung für Kroatien könnten sich die Urlauberströme von Kroatien in Richtung Österreich bewegen. Urlauber, welche sich derzeit in Kroatien befinden, könnten beispielsweise kurzfristig entscheiden, ihren Kroatien-Urlaub abzubrechen und stattdessen in Kärnten zu nächtigen. „Wir empfehlen den Kärntner Hoteliers, Campingplatz- bzw. allen weiteren Beherbergungsbetreibern, sich bei ihren Urlaubern zu erkundigen, ob sie vor kurzem in einem Risikoland mit Sicherheitsstufe 6 (z.B. Kroatien) waren – und falls ja, sollte ein negativer Covid-19-PCR-Test eingefordert werden“, rät Josef Petritsch, Obmann der WK-Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft.

“Energien zu bündeln und Infektionscluster vermeiden”

„Die Urlauber werden dafür sicher Verständnis haben, schließlich sind Gesundheit und Sicherheit für uns alle wichtige Themen. Es gilt nun, die Energien zu bündeln und Infektionscluster zu vermeiden“, so Petritsch. Dieselben Sicherheitsvorkehrungen sollte man auch für kroatische Urlauber, die ihren Urlaub in Kärnten verbringen wollen, treffen.

Reiswarnungen für 32 Länder

Österreich hat derzeit Reiswarnungen für 32 Länder ausgesprochen, darunter Portugal, Rumänien und Schweden sowie das spanische Festland. Es liegen derzeit noch keine Details vor, aber voraussichtlich werden für Kroatien-Rückkehrer ab kommenden Montag dieselben Voraussetzungen gelten, wie für die anderen Risikoländer der Sicherheitsstufe 6.

Die üblichen Voraussetzungen sind:

Für österreichische  Staatsbürger, EU/EWR-Bürger, Schweizer Staatsbürger, Personen mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt, Visum D oder mit Aufenthaltsberechtigung sind dies:

  • Vorlage eines negativen PCR-Test (Gesundheitszeugnis), – nicht älter als 72 Stunden alt oder
  • zehntägige, selbstüberwachte Heimquarantäne mit Möglichkeit auf Freitestung und Abkürzung der Quarantänezeit bei negativem Testergebnis

 

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Veröffentlicht am 14.08.2020, 15:36
Artikel-UPDATE am 14.08.2020, 17:17
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