Eine 17-jährige Klagenfurterin bot am 3. August 2020 ihr Mobiltelefon auf einer Onlineverkaufsplattform zum Verkauf an. Ein bisher unbekannter Täter aus Amerika zeigte daraufhin großes Interesse an ihrem Smartphone. Er kaufte es über die Plattform und bat die Verkäuferin es ihm nach Amerika zu schicken.
Vermeintliche Bank aus Amerika schickte ihr eine E-Mail
Die Jugendliche erhielt dann in weiterer Folge von einer vermeintlichen Bank aus Amerika eine E-Mail, in welcher ihr mitgeteilt wurde, dass sie die Überweisung ihres Kunden in der Höhe des Kaufpreises erst freigeben können, wenn sie eine Versandbestätigung des Handys erhalten würden. Die Frau versendete das Telefon nach Amerika, um dann das Geld zu erhalten.
Er forderte sie auf nochmals Geld zu überweisen
Der unbekannte Täter meldete sich dann kurz darauf nochmals bei ihr und bat sie nochmals Geld zu überweisen, da er erst ab einem höheren Betrag eine Transaktion durchführen könne. Das kam der Frau komisch vor und sie erstattete Anzeige. Der Jugendlichen entstand ein Schaden in der Höhe von knapp 200 Euro.