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Veröffentlicht am 03.09.2020, 19:41

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt sein Opfer im Zeitraum von 2013 bis 2019 unter anderem mit Schlägen durch einen Gürtel oder einen Schuhlöffel verletzt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Angeklagt ist das Verbrechen der fortgesetzten Gewaltausübung, welches eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. Zum Richter wurde Mag. Gernot Kugi bestimmt.

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Veröffentlicht am 03.09.2020, 19:41
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