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Veröffentlicht am 14.09.2020, 11:18

Ab sofort darf das Rathaus nur mehr mit Mund-Nasen-Schutz-Maske betreten werden. Im Einzelfall kann die Maske in jenen Bereichen abgenommen werden, wo die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Magistrats durch eine Plexiglasscheibe von der Kundin oder dem Kunden getrennt ist.

Diese Vorschrift ist Teil der ab heute, Montag, geltenden neuen Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung.

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Veröffentlicht am 14.09.2020, 11:18
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