Von Freitag, dem 25. September, bis Sonntag, dem 11. Oktober 2020, hat auf dem sogenannten „Rennbahngelände“ in St. Veit ein Vergnügungspark geöffnet. Um die Gefahr einer Verbreitung von COVID-19 zu verhindern, wurde von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit mittels zeitlich und örtlich begrenzter Verordnung ein Alkoholverbot und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verfügt.
Geldstrafe von bis zu 3600 Euro bei Verstoß
„Die Besucher werden zudem ersucht, sich an die geltenden Hygieneregeln zu halten und Abstände einzuhalten“, so Bezirkshauptfrau Claudia Egger-Grillitsch. Wer sich nicht an die verordneten Vorgaben hält, begeht eine Verwaltungsübertretung und hat mit einer Geldstrafe von bis zu 3600 Euro zu rechnen. Die Verordnung gilt bis einschließlich 11. Oktober.