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Veröffentlicht am 28.09.2020, 07:42

Dem Angeklagten wurde unter anderem zur Last gelegt, pornographische Darstellungen eines minderjährigen Burschen anderen Personen zugänglich gemacht zu haben. Weiters soll er mit der Veröffentlichung des Bildes des Geschlechtsteiles des vermeintlichen männlichen Opfers gedroht haben, um Gutscheine im Wert von 250 bis 300 Euro zu erhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verhandlung vor dem Landesgericht

Daher musste sich der Angeklagte einerseits aufgrund des Vergehens der pornographischen Darstellung Minderjähriger sowie wegen dem Verbrechen der versuchten Erpressung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Zum Richter wurde Hofrat Michael Schofnegger bestimmt.

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Veröffentlicht am 28.09.2020, 07:42
Artikel-UPDATE am 28.09.2020, 08:45
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