5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 03.10.2020, 14:42

Betroffen sind in der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen die Ortschaften Kötschach, Mauthen und Würmlach. In der Gemeinde Dellach die Ortschaften Dellach und St. Daniel. In der Marktgemeinde Kirchbach die Ortschaften Kirchbach, Treßdorf, Grafendorf, Gundersheim und Reisach.

Maskenpflicht beim Betreten öffentlicher Bereiche

In den oben genannten Ortschaften ist das Betreten öffentlicher Bereiche ohne eine, den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung verboten. Öffentliche Bereiche im Sinne dieser Verordnung sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten oder befahren werden können.

Besucherhöchstzahl für Veranstaltungen

Weitere ergänzende Regelungen gibt es betreffend Besucherhöchstzahl für Veranstaltungen im Bezirk Hermagor: Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als zehn Personen in geschlossene Räumen und mit mehr als 40 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 1.000 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes bestraft.

Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020, mit 00.00 Uhr, in Kraft und mit Ablauf des 18. Oktober 2020 außer Kraft.

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Veröffentlicht am 03.10.2020, 14:42
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