Veröffentlicht am 07.10.2020, 16:36
Wie Medien berichten, habe der Parteiensenat im Kanzleramt die SPÖ zu einer Geldbuße in der Höhe von 102.000 Euro verurteilt. Grund dafür sei ein Personenkomitee im Kärntner Landtagswahlkampf 2018.
Inserate nicht als Spende ausgewiesen
Laut mehreren österreichischen Tageszeitungen habe der Rechnungshof den Fall angezeigt, da die Partei die vom Verein “Peter Kaiser Personenkomitee” bezahlten Inserate im Rechenschaftsbericht nicht als Spende ausgewiesen habe. Die SPÖ konterte, so die Medien, dass der Verein dies nicht mit LH Peter Kaiser oder der Partei abgesprochen habe. Sie wollen nun eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht einbringen.