Veröffentlicht am 09.10.2020, 14:10
In Abstimmung mit den Gemeinden wird am heutigen Nachmittag noch genau festgelegt, an welchen öffentlichen Orten die zeitlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von der Bezirkshauptmannschaft verordnet wird.
Bei Fußballspielen und in der Nähe von Kindergärten
Im Umkreis von 100 Metern um die Kindergärten ist während der Öffnungszeiten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch Zuschauer bei Fußballspielen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.