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Veröffentlicht am 11.10.2020, 10:35

Was laut dem Juristen in den Lokalen missachtet wurde, war vor allem das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, sowie die begrenzte Anzahl an Teilnehmern auf der Tanzfläche.

Strafe wird an die Situation angepasst

“Man muss natürlich fair sein und jede Situation abwägen. Geht zum Beispiel ein Gast aufs WC und trägt keine Maske, kann man schwer den Lokalbetreiber bestrafen”, so Winkler. Es habe allerdings auch einen Fall gegeben, bei dem ein Angestellter keine Maske getragen hat. “Hier ist dann eindeutig der Betreiber schuldig”, meint Winkler. Es werden nun Anzeigen gegen die Betroffenen Nachtlokale gestellt. Erfreulich ist, laut Winkler, dass sich die meisten Privatpersonen nicht gegen die Beamten gestellt haben. “Nach einer kurzen Belehrung haben fast alle die Maske sofort aufgesetzt”, so der Jurist.

 

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Veröffentlicht am 11.10.2020, 10:35
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