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Veröffentlicht am 23.10.2020, 14:28

Parteien dürfen Amtsgebäude nur noch mit Mund-Nasen-Schutz betreten. Bedienstete müssen den MNS nicht nur in allen Räumen außerhalb des eigenen Büros, sondern auch bei Besprechungen mit mehr als sechs Personen tragen. Raucherräume, so vorhanden, werden geschlossen, soziale Kontakte sind so gut wie möglich einzuschränken und der Abstand von einem Meter ist einzuhalten.

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Veröffentlicht am 23.10.2020, 14:28
Artikel-UPDATE am 10.02.2021, 18:56
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