Veröffentlicht am 28.10.2020, 07:54
Am 3. November 2020 beginnt das für mehr als 20 Verhandlungstage ausgeschriebene Strafverfahren gegen 20 Schwarzafrikaner. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in verschiedenen Täterschaftsformen mehrfach Heroin und Kokain aus dem In-und Ausland beschafft zu haben. Sie sollen die Drogen anschließend teilweise als Mitglieder einer Verbindung einer größeren Anzahl von Menschen in Kärnten verkauft zu haben.
Angeklagten droht lebenslange Freiheitsstrafe
Das Verfahren ist vor dem Geschworenengericht abzuführen, da § 28a Abs 5 SMG eine Strafdrohung von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe vorsieht.