5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 30.10.2020, 16:21

Bisher war seitens der Landespolizeidirektion unter anderem das Tragen eines MNS bei allen Amtshandlungen im Außendienst und beim Parteienverkehr sowie die strikte Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und Präventionskonzepte vorgesehen. Am heutigen Freitag, dem 30. Oktober wurden diese Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bediensteten sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erweitert.

Neue Maßnahmen für Mitarbeiter der Landespolizeidirektion

  • Sitzungen/Besprechungen sind bevorzugt mit technischen Hilfsmitteln durchzuführen
  • Keine Veranstaltungen
  • Inlandsdienstreisen sind  nur bei zwingender dienstlicher Notwendigkeit anzuordnen
  • Grundsätzlich soweit dienstlich vertretbar keine dienststellenübergreifenden Streifendienste – ansonsten MNS-Trageverpflichtung für die Bediensteten auch im Streifenwagen! Persönlicher Kontakt mit Bediensteten anderer Dienststellen ist auf das unbedingt notwendige dienstliche Ausmaß zu reduzieren
  • MNS-Trageverpflichtung für Flir/Flight-Operatoren auf FEST bzw. nach Vorgaben der FEST (BM.I)
  • Aussetzen von durch die LPD (bzw. BPK/SPK) veranstalteten Aus- und Fortbildungen – vom BM.I bzw. SIAK organisierte Schulungen sind vom Bildungsanbieter abzusagen
  • Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken beim Betreten von Amtsgebäuden und in den Begegnungszonen auch für Bedienstete (Gänge, Lifte, Besprechungsräume, …)
  • Sicherheitsverwaltung: Parteienverkehr einschränken – Abwicklung Parteienverkehr wo möglich und zulässig durch elektronischen Parteienverkehr; unaufschiebbare notwendige Fälle über Voranmeldung (MNS-Tragepflicht für Parteien)

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Veröffentlicht am 30.10.2020, 16:21
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