5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 31.10.2020, 16:47

Nun steht fest: Im November gilt in ganz Österreich eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese tritt am Dienstag, 3. November in Kraft und gilt zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit gilt auch ein Besuchsverbot. Der private Wohnbereich darf nur noch aus folgenden Gründen verlassen werden:

Ausnahmen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
  • berufliche Zwecke (sofern erforderlich)
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt vorerst bis 12. November. Dann kann die Regelung verlängert werden.

Soziale Kontakte einschränken

Generell sollen soziale Kontakte stark eingeschränkt werden. Während des zweiten Lockdowns dürfen sich daher nur noch Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist weiterhin ein Meter Abstand zu halten.

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Veröffentlicht am 31.10.2020, 16:47
Artikel-UPDATE am 31.10.2020, 18:02
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