5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 31.10.2020, 17:46

Die Bundesregierung verkündete heute, 31. Oktober, neue Coronamaßnahmen. Ab Dienstag, 3. November, gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. In der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, darf der private Wohnbereich, bis auf wenige Ausnahmen, nicht verlassen werden.

Ausnahmen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,
  • berufliche Zwecke (sofern erforderlich)
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Bei Verstößen drohen Anzeigen

Diese Ausgangsbeschränkung gilt vorerst bis 12. November. Danach kann die Verordnung verlängert werden. Seitens der Polizei wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung streng kontrolliert. Besonders zu Beginn des zweiten Lockdowns wird es eine starke Polizeipräsenz geben. Bei Verstößen drohen Anzeigen und Geldstrafen. “Wer nachts mit Freunden und einem Bier im Park erwischt wird, wird angezeigt”, verkündet Innenminister Nehammer. Der Strafenkatalog kann hier bis zu 1.450 Euro gehen.

Gartenpartys verboten

Damit sind auch jegliche Garagen-, Garten,- oder Scheunenparties verboten. Wer also mit Freunden draußen feiert, kann ebenfalls von Polizisten, die gerade auf Streife sind, abgestraft werden. Generell müssen soziale Kontakte stark eingeschränkt werden. Während des zweiten Lockdowns dürfen sich daher nur noch Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen.

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Veröffentlicht am 31.10.2020, 17:46
Artikel-UPDATE am 31.10.2020, 18:07
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