5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 15.11.2020, 11:05

“In welchem Umkreis darf ich „zur körperlichen und psychischen Erholung“ aufhalten, zum Beispiel um Spaziergehen zu gehen?  Muss das in unmittelbarer Umgebung meiner Wohnung oder meines Hauses sein?”

Die Antwort:

Die klare Antwort des Landes: Nein, ich kann auch irgendwohin fahren, z.B. mit dem Auto. In Massenbeförderungsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

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Veröffentlicht am 15.11.2020, 11:05
Artikel-UPDATE am 15.11.2020, 14:03
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