5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 16.11.2020, 14:32

„Grundsätzlich gilt: Die strengere Verordnung schlägt die weniger strenge Verordnung. Das bedeutet für die Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen nunmehr Folgendes: Obgleich laut Bundesverordnung ein Besuch pro Woche gestattet ist, bleibt in Kärnten die restriktivere Verordnung aufrecht – das Besuchsverbot gilt also noch bis vorerst 23. November“, informiert die zuständige Gesundheitsreferentin Beate Prettner. „Wir müssen alles unternehmen, um die Menschen in den Heimen zu schützen. Wir gehen davon aus, dass wir in diesen zehn Tagen viele Infektionen aus den Heimen rausbekommen werden.“

Ausnahmen in bestimmten Situationen

Ähnlich wie in den KABEG-Krankenhäusern sind Ausnahmen, etwa bei lebenskritischen Situationen oder bei der Palliativ- und Hospizbegleitung selbstverständlich gestattet.
Gestattet bleibt auch weiterhin – unter den in der Bundesverordnung genannten Voraussetzungen – der Zutritt von Personen, die zur Versorgung der Bewohner oder zum Betrieb der Einrichtung erforderlich sind (z.B. PhysiotherapeutInnen), einschließlich des Personals des Hilfs- und Verwaltungsbereichs. Ab morgen 00.00 Uhr nicht mehr gestattet ist der Zutritt von Personaldienstleistern wie beispielsweise KosmetikerInnen und FriseurInnen.

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Veröffentlicht am 16.11.2020, 14:32
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