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Leben - Kärnten
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Sicher Einkaufen

Supermärkte bitten, “Einkaufsstunde” für ältere Men­schen freizuhalten

Kärnten – Sicherer Einkauf: Wie bereits in der Phase des ersten Lockdowns Mitte März, bitten Billa, Merkur, Bipa und Penny auch jetzt wieder, die Einkaufsstunden von 8 bis 9 Uhr für Risikogruppen und ältere Menschen frei zu halten. 

 2 Minuten Lesezeit (262 Wörter)

Die REWE Group in Österreich, mit ihren Handelsfirmen BILLA, MERKUR, BIPA und PENNY, möchte auch während des zweiten Lockdowns allen Kunden ein entspannteres und sicheres Einkaufen ermöglichen. Deshalb bitten die Supermärkte, wieder eine “Einkaufsstunde” für Risikogruppen und  ältere Menschen frei zu lassen. Diese Empfehlung ist ab sofort für die Zeit von 8 bis 9 Uhr vorgesehen, da die Erfahrung aus dem ersten Lockdown gezeigt hat, dass in dieser Stunde die Kundenfrequenz in der Regel geringer ist.

Schutz für Mitmenschen

Menschen ab 65 Jahren sowie Menschen mit chronischen Vorerkrankungen jeden Alters sind laut Gesundheitsministerium als Risikogruppen eingestuft. BILLA, MERKUR, BIPA und PENNY möchten durch diese Maßnahme besonders die gefährdetste Bevölkerungsgruppe schützen und richtet daher die Bitte an alle Kunden, die nicht der Risikogruppe angehören, ihre Einkäufe außerhalb des Zeitfensters von 8 bis 9 Uhr zu erledigen.

Appell an alle Kunden

„Wir wissen, dass viele Kundinnen und Kunden im Frühjahr dieses Angebot sehr geschätzt haben. Risikogruppen und insbesondere ältere Menschen fühlten sich beim notwendigen Lebensmitteleinkauf dadurch sicherer. Ich appelliere daher an alle Kundinnen und Kunden: Bitte geben Sie in den nächsten Wochen den älteren und besonders gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft den Vortritt, um zwischen 8 und 9 Uhr einkaufen gehen zu können“, spricht sich Marcel Haraszti, Vorstand der REWE International AG, für diese auf Freiwilligkeit beruhende Empfehlung aus.

Die vorgeschlagene Einkaufsstunde von 8 bis 9 Uhr hat keine Auswirkung auf die Öffnungszeiten, die Filialen sind weiterhin ganz regulär geöffnet, sperren aber weiterhin, gemäß Regierungsverordnung, um spätestens 19 Uhr.