So werden Unternehmerinnen und Unternehmern, die in stadteigenen Gebäuden eingemietet sind, Miete bzw. Pacht sowie Betriebskosten für die Zeit des Lockdowns erlassen. Auch für die Nutzung öffentlicher Flächen für Gastgärten sowie Warenausräumungen müssen Unternehmerinnen und Unternehmer bis zum Jahresende 2020 keine Tarife zahlen. Zusätzliche Erleichterungen gibt es bis März 2021.
Soziale Lösung bei Härtefällen
Wer in Folge von Corona seinen Arbeitsplatz verloren hat und Probleme mit dem Bezahlen der Miete in stadteigenen Immobilien bekommt, muss nicht um seine Unterkunft fürchten. Wie schon bisher bei Härtefällen wird auch – und gerade – in dieser Zeit für jeden individuellen Fall eine soziale Lösung gefunden werden.