Veröffentlicht am 17.11.2020, 14:38
Die Verrechnung von Gemeindeverwaltungsabgaben für Anträge an die Behörden des Magistrats Villach wird für Unternehmerinnen und Unternehmer, die aufgrund der Covid19-Krise Anträge zu stellen hatten, vorerst ausgesetzt. Auch die Gebühren für Meldebestätigungen werden ausgesetzt.
Stark reduzierter Parteienverkehr im Magistrat
Die Amtsgebäude des Magistrats sind während des Lockdowns grundsätzlich für Parteienverkehr geschlossen. Ausnahmen gibt es nur für unbedingt erforderliche, unaufschiebbare Fälle. Bitte telefonisch Termine vereinbaren.