5 Minuten - Kärnten Wirtschaft
Veröffentlicht am 19.11.2020, 17:36

Durch die geplanten Änderungen im Gelegenheitsverkehrsgesetz soll für „im Wege von Kommunikationsdiensten“ bestellte Fahrten kein Taxitarif mehr gelten dürfen. „Das heißt, dass die Taxilenker – wenn sie nicht an einem fixen Stand die Fahrt aufnehmen – keine einheitlichen Preise verlangen dürfen“, erklärt Christian Rumpelnig, Fachgruppenobmann für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen.

“Das öffnet die Tür für UBER”

Diese Änderung komme – laut Rumpelnig – einer Entmachtung der Landeshauptleute gleich, die bisher für das Gewerbe verbindliche Tarife festlegen konnten. Zukünftig dürfen sie dies gar nicht mehr. „Das nimmt uns jegliche faire Arbeitsgrundlage und öffnet selbstverständlich Tür und Tor für US-Unternehmen wie UBER“, ärgert sich Rumpelnig. „Dass solche Unternehmen von einer Bundesregierung nun auch gefördert bzw. nach Österreich gebeten werden […] ist eine Frechheit.“

Rumpelnig: “Regierung fährt Taxibranche an die Wand”

Durch die Corona-Pandemie ist die Situation zusätzlich angespannt: Im jetzigen Lockdown können Taxiunternehmen zwar offenhalten, haben aber aufgrund der weitreichenden anderen Maßnahmen kaum Kunden. Auch bei den Ausgleichszahlungen werden sie nicht berücksichtigt, so der Fachgruppenobmann. Abschließend appellieren Rumpelnig und WK-Präsident Jürgen Mandl an Landeshauptmann Peter Kaiser, sich vehement gegen die geplante Zentralisierung einzusetzen. Die Kompetenz sei hier eindeutig Ländersache.

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Veröffentlicht am 19.11.2020, 17:36
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