5 Minuten - Kärnten Wirtschaft
Veröffentlicht am 24.11.2020, 13:54

Die Kosmetikern Natalia Schabus, vom Kosmetik Institut Schabus, will auf dieses Problem aufmerksam machen. “Warum spricht darüber niemand?”, fragt sie im Interview mit 5 Minuten. Sie vergleicht den Sachverhalt wie folgt: “Gastronomen dürfen derzeit ihr Restaurant nicht aufsperren, aber Essen ausliefern. So ähnlich ist es bei uns. Wir dürfen unser Studio nicht aufsperren, aber die Kunden zu Hause behandeln.”

Wirtschaftskammer informiert…

Die Dienstleister erhielten vor kurzem per E-Mail ein Schreiben der Wirtschaftskammer. Darin heißt es: “Es ist nicht nachvollziehbar, dass körpernahe Dienstleistungen im stationären Betrieb, also in den Studios verboten sind, aber deren Erbringung mobil möglich ist. Eine Untersagung der mobilen körpernahen Dienstleistungen im privaten Bereich ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich”. Allerdings steht im nächsten Absatz noch die Empfehlung: “Dienstleistungen im Haushalt des Kunden nur in Ausnahmefällen beziehungsweise aus „medizinisch“ notwendigen Gründen durchzuführen” oder sie, wenn möglich zu verschieben.

“Ich darf nicht ins desinfizierte Studio, aber zum Kunden auf die Couch?”

Schabus spricht sich ganz klar gegen diese Regelung aus. “Es soll mir einer die Logik dahinter erklären, dass wir unser hygienisch sauberes Studio nicht aufsperren dürfen, aber die Kunden zu Hause auf der Couch behandeln sollen, wo vielleicht noch der Hund daneben sitzt. Was lässt die Regierung da für Gesetzte auf uns los?” Sie vermute auch, dass manche Kollegen diesen Umstand “super” finden. “Man bekommt ja 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 und zusätzlich die Einnahmen durch den mobilen Dienst. Das wird nämlich nicht gegengerechnet. Klar, dass sich viele freuen und eine ‘zurücklehnen und Prosecco trinken’- Stimmung aufkommt. Dabei müssten wir uns gegen so einen Unfug wehren”, so die Kosmetikerin die nur noch den Kopf schütteln kann.

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Veröffentlicht am 24.11.2020, 13:54
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