5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 26.11.2020, 19:09

Die vorgelegte Novellierung der COVID-19-Verordnung beinhaltet unter anderem eine Präzisierungen des Begriffs “engste Angehörige”. Dazu zählen nur Eltern, Kinder und Geschwister. Eine Ausnahme gibt es nur für die Aufsicht von Kindern. Dies dürfen zum Beispiel auch die Großeltern übernehmen.

Internetbekanntschaften sind keine Bezugspersonen

Auch bei der Erlaubnis, einzelne wichtige Bezugspersonen zu sehen, wurde nachgebessert. Diese  Regelung gilt nur für jene Personen, mit denen mehrmals wöchentlich physischer Kontakt gepflegt wird. Dazu zählen also keine Internetbekanntschaften.

Nur einzelne Personen treffen

Weiters weist die österreichische Bundesregierung darauf hin, dass sich Personen aus einem Haushalt mit nur einer Person aus einem Haushalt treffen dürfen. Erlaubt sind der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelne engste Angehörigen oder einzelne Bezugspersonen. Dies gilt auch beim Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Der Nikolausbesuch ist erlaubt

Beim Ausgangsgrund für berufliche Zwecke wird in der rechtlichen Begründung zudem dargelegt, dass damit wie bisher auch ehrenamtliche Tätigkeiten erfasst sind, darunter auch der Nikolausbesuch.

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Veröffentlicht am 26.11.2020, 19:09
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