Veröffentlicht am 11.12.2020, 22:30
Am Arbeitsplatz muss ein Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen gibt. Ist das dies nicht möglich und sich auch keine anderen Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Plexiglas oder Trennwände) vorhanden, so muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Bald Maskenpflicht im Freien?
Die einzelnen Bundesländer haben nun außerdem die Möglichkeit, Maskenpflicht an stark frequentierten Orten im Freien einzuführen. Ob und wo es in Kärnten zu einer solchen Maskenpflicht kommt, ist noch nicht bekannt.