Veröffentlicht am 12.12.2020, 08:57
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Schuldspruch rechtskräftig
Laut einem Bericht der Kärntner Krone wurde der Schuldspruch nun durch den Obersten Gerichtshof bestätigt, dieser ist somit rechtskräftig. Nähere Details dazu seien noch nicht bekannt. Die genaue Strafhöhe soll nun am Oberlandesgericht Graz festgelegt werden. Im Zuge der Verhandlung im Juni wurde der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt.