Veröffentlicht am 14.12.2020, 07:38
Den Angeklagten wird zur Last gelegt in verschiedenen Täterschaftsformen eine das 25-fache der Grenzmenge übersteigende Menge an Heroin und Kokain aus dem In- und Ausland beschafft, verpackt und teilweise als Mitglieder einer Verbindung einer größeren Anzahl von Menschen in Kärnten verkauft zu haben. Das Verfahren wird vor dem Geschworenengericht abgehalten. Den Angeklagten droht eine Strafdrohung von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Angeklagten werden durch Verfahrenshilfeverteidiger vertreten. Es gilt die Unschuldsvermutung.