Veröffentlicht am 20.12.2020, 14:52
Wie aus einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft hervorgeht, gilt ab Montag, dem 21. Dezember 2020, in einigen Bereichen der Gemeinden Hermagor-Pressegger See sowie Kötschach-Mauthen wieder die Pflicht zum Tragen eines MN-Schutzes.
Hier müsst ihr einen MN-Schutz tragen
- Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See im Bereich 10.-Oktober-Straße, Wulfeniaplatz, Gasserplatz und Hauptstraße zwischen Gasserplatz und Kärntner Sparkasse
- Marktgemeinde Kötschach-Mauthen im Bereich B 110 zwischen Schuhhaus Sorger und Pfarrkirche Kötschach
Das Betreten dieser öffentlichen Orte im Freien ist in der Zeit von 6 Uhr früh bis 20 Uhr nur mit einem Mund-Nasen-Schutz möglich. Die Verordnung gilt vorerst bis 3. Januar 2021.
Ausnahmen gelten …
- bei Abwendung einer unmittelbaren Gefahr
- für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
- für Personen, denen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann
- während der Konsumation von Speisen und Getränken
- für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner