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Veröffentlicht am 29.12.2020, 18:50

Der Jahreswechsel wird heuer wohl bei vielen ruhig verlaufen. Partys dürfen aufgrund des Lockdowns nicht stattfinden. In vielen Städten und Gemeinden wurden Feuerwerke bereits verboten. Die endgültige Entscheidung bezüglich privater Feuerwerke können die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde treffen.

Privates Klein-Feuerwerk in Ferlach erlaubt

In Ferlach werden zu Silvester private Feuerwerke erlaubt sein, allerdings nur im Zeitraum von 23.45 Uhr bis 00.15 Uhr. Bürgermeister Ingo Appé begründet seine Entscheidung folgendermaßen: “Es wird derzeit nur verboten und eingeschränkt. Was spricht also dagegen, wie in den vergangen Jahren in der Zeit von 23:45 bis 00:15 ein Feuerwerk zu entzünden und ein bisschen Normalität bei uns in der Gemeinde zu leben? In Absprache mit der Exekutive ist es daher am Silvesterabend in diesem Zeitraum, wenn sie dies unbedingt machen wollen, erlaubt in ihrem privaten Bereich Klein-Feuerwerke abzufeuern.” Im Umkreis von Krankenhäusern und Altenwohnheimen ist dies jedoch verboten.

Großfeuerwerke verboten

In Ferlach sind allerdings keine Großfeuerwerke beantragt und somit auch nicht genehmigt. Des weiteren weißt der Bürgermeister darauf hin, das keine Partys oder Menschenansammlungen erlaubt sind. Zudem bittet er, auf Tiere Rücksicht zu nehmen.

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Veröffentlicht am 29.12.2020, 18:50
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