Veröffentlicht am 30.12.2020, 08:33
Das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) – das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel besitzen – ist in den Ortsgebieten der Marktgemeinde Moosburg vom 31. Dezember 2020, 20 Uhr bis 1. Jänner 2021, 2 Uhr erlaubt, dies verkündete kürzlich die Freiwillige Feuerwehr Moosburg.
In der Nähe von Kirchen und Altersheimen verboten
Jedoch gilt zu beachten: Die Verwendung dieser Feuerwerkskörper ist nach dem Pyrotechnikgesetz in geschlossenen Räumen, in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern und von Altersheimen verboten. Mehr dazu hier.