5 Minuten - Kärnten Wirtschaft
Veröffentlicht am 12.01.2021, 10:08

In den letzten Tagen kam es zu vermehrten Anfragen bei der Gewerkschaft GPA durch betroffene Mitarbeiter der Handelsbranche. Laufende Urlaube würden in der Kurzarbeit durch die Arbeitgeber für mehrere Wochen einseitig angeordnet werden, so die Mitteilungen aus den Betrieben. “Darunter sind beispielsweise auch Eltern, welche aufgefordert wurden, drei Wochen des laufenden Urlaubes vom Jahr 2021 so schnell wie möglich zu verbrauchen. Ein Urlaub, der normalerweise für die Sommerbetreuung ihrer Kinder dringend benötigt wird”, weiß GPA Regionalsekretär Günther Granegger.

“Urlaube sind einvernehmlich zu vereinbaren”

Der GPA Regionalsekretär ruft den Arbeitgebern die gesetzlichen Regelungen in Erinnerung: “Urlaube sind gemäß dem Urlaubsgesetz einvernehmlich zu vereinbaren, dies gilt auch für die Kurzarbeit.” Eine Sozialpartnervereinbarung sehe vor, dass eine Woche des laufenden Urlaubes im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden kann. „Diese Vereinbarung wird nun anscheinend dazu genützt, um einseitig und ohne Zustimmung Urlaube abzubauen“, so Granegger.

Für die GPA Regionalgeschäftsführerin Jutta Brandhuber zeigt diese Situation wieder einmal sehr deutlich, wie wichtig Betriebsräte sind: „In Betrieben mit Betriebsratskörperschaften werden solche Vorgehensweisen schon im Vorfeld durch die Betriebsräte kontrolliert und verhindert“.

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Veröffentlicht am 12.01.2021, 10:08
Artikel-UPDATE am 12.01.2021, 11:38
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