5 Minuten - Kärnten Wirtschaft
Veröffentlicht am 19.01.2021, 10:15

Die Wartefrist von 18 Tagen gilt nicht für den Erwerb vor Ort in den Trafiken, sondern nur für die im Internet gekauften Vignetten. Somit ist der 14. Januar nicht als Stichtag zu sehen, um mit 1. Februar eine gültige Vignette zu besitzen. “Die Kärntner Trafikanten haben ihre Geschäfte im aktuellen Lockdown geöffnet und freuen sich für die Kunden vor Ort da sein zu können”, so Gremialobmann Wolfgang Streißnig.

“Lokale Trafiken unterstützen”

Der Erwerb vor Ort hat neben der sofortigen Gültigkeit noch einen zweiten entscheidenden Vorteil: „Mit dem Kauf in der Trafik ihres Vertrauens, können die Kunden nicht nur die Vignette sofort nutzen, sondern tragen auch zur Stärkung der lokalen Trafiken und des Lebensstandortes bei“, so Streißnig abschließend. Selbstverständlich wird neben der digitalen Form auch die traditionelle Klebevignette zum selben Preis angeboten.

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Veröffentlicht am 19.01.2021, 10:15
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