Sowohl Drei als auch A1 erhöhen ihre Preise für Bestandskunden bei alten Tarifen. Bis 28. Februar hast du allerdings das Recht auf eine sofortige Kündigung wenn du mit den neuen Tarifbestimmungen nicht einverstanden bist. Ob du zu den betroffenen Kunden gehörst, bekommst du schriftlich zugesandt.
Preiserhöhung bei A1
Bei dem Mobilfunkgiganten A1 sind vor allem die Fernsehprodukte A1 TV und A1 TV Kombi betroffen. Die monatliche Gebühr wird um drei Euro erhöht. Die Indexierung und Videothek entfällt ab einer allgemeinen Inflationsrate gemäß Verbraucherindex (VPI) von zwei Prozent auf einen Prozent.
Drei erhöht Internet- und Sprachtarife
Die Sprach- und Internettarife werden bei Drei im März um einiges teurer. Auch als Wertkartenkunde betrifft dich das. Solltest du einen Tarif zwischen 2012 und 2019 abgeschlossen haben, stehen die Chancen hoch, dass du bei der Erhöhung bis zu fünf Euro mehr zahlen musst. Auch die Servicepauschale für alle Tarife steigt auf 27 Euro an. Gültig auch für Tarife die bisher keine Servicepauschale hatten. Sollte dein Tarif erhöht werden, kannst du auch bei Drei von der Sonderkündigungsregel Anspruch nehmen und bis 28. Februar 2021 deinen Vertrag kündigen.
Diese Tarife sind betroffen
A1: Kundmachung-210301.pdf (a1.net)
Drei: kundmachung-vertragliche-aenderung-20201230.pdf (drei.at)