Veröffentlicht am 24.01.2021, 13:38
Die Gerichte in Kärnten sind weiterhin geöffnet, aber ab morgen darf man das Gerichtsgebäude nur mehr mit einer FFP2 Maske betreten. Der einzuhaltende Mindestabstand beträgt zwei Meter. Der Parteienverkehr ist ebenso wie der Amtstag nur über telefonische Voranmeldung möglich.