Veröffentlicht am 26.01.2021, 09:29
Der von der Bundesregierung verordnete Lockdown dauert nach heutigem Erkenntnisstand bis Sonntag, 7. Februar. Die Kurzparkzonen der Stadt Villach bleiben während dieser Zeit weiterhin gebührenfrei. Achtung: Die Kurzparkzone bleibt bestehen, das heißt, das Parken ist nur für maximal drei Stunden erlaubt. Bitte daher die Ankunftszeit vermerken, am besten mit einer Parkuhr.