5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 02.02.2021, 10:21
Im Ö1-“Morgenjournal” sprach Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) über die neuen Corona-Maßnahmen. Der Handel, Friseure und andere körpernahe Dienstleister dürfen ab 8. Februar wieder aufsperren. 

Strenge Maßnahmen

Ein Friseurbesuch ist dann aber nur mit negativem Corona-Testergebnis möglich. Dies gilt auch für andere körpernahe Dienstleister. Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. “Hier liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber, es wird auch stichprobenartige Kontrollen seitens der Gesundheitsbehörden und der Exekutive geben”, so Gesundheitsminister Anschober. Zusätzlich zum negativen Corona-Test muss von Mitarbeitern und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden.

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Veröffentlicht am 02.02.2021, 10:21
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