5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 03.02.2021, 08:32

Wie berichtet, hat ein Lavanttaler Polizeibeamter Ende Oktober ein Schild mit der Aufschrift: “Für Jugos gesperrt, da Österreicher sich auch nicht frei bewegen dürfen” an einem Kärntner Grenzübergang aufgehängt. Nun steht fest: Der Vorfall wird für den Beamten keine strafrechtlichen Folgen nach sich ziehen.

“Jugo” allein, sei keine Beschimpfung

Dies bestätigt Staatsanwalt Markus Kitz auf Anfrage von 5 Minuten: “Sowohl Verhetzung als auch der Verdacht auf Amtsmissbrauch wurden überprüft. In beiden Fällen hat sich das Tatbild nicht erfüllt.” Für eine Verhetzung hätte es ein herabwürdigendes Element gebraucht, das Wort “Jugo” allein, sei keine Beschimpfung, erläutert der Staatsanwalt. Aus diesem Grund wurde das strafrechtliche Verfahren eingestellt. Anders sieht es allerdings mit dem Disziplinarverfahren bei der Polizei aus.

Disziplinarverfahren bei der Polizei läuft

Polizei-Pressesprecher Rainer Dionisio erklärt: Der Beamte ist nach wie vor suspendiert. Vom Bezirkspolizeikommando Wolfsberg wurde eine Disziplinaranzeige gegen ihn eingebracht.” Eine unabhängige und weisungsfreie Disziplinarkommission wird die Sachlage nun beurteilen. Danach werde die Dienstbehörde entscheiden, ob der Vorfall weitere Konsequenzen nach sich ziehen wird, schließt Dionisio.

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Veröffentlicht am 03.02.2021, 08:32
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