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Veröffentlicht am 05.02.2021, 07:31

Die Verhandlung ist für heute Vormittag von 10.30 bis 13.30 Uhr anberaumt. Richter wird dabei Gernot Kugi sein. Konkret geht es um das Delikt “vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten”. In Kärnten gab es bereits mehrere solcher Fälle.

Mehrmals falsche Angaben

Dem Angeklagten, der als Paketzusteller arbeitet, wird zu Last gelegt, dass er gegenüber seiner Amtsärztin gelogen habe. Zuerst wollte er die Mitarbeit im Zuge eines “Contakt Tracings” verweigern und später gab er fälschlicherweise an, gar keine relevanten Kontakte gehabt zu haben. Außerdem soll er mehrmals bezüglich einer Auslandsreise und ihrem Zeitpunkt gelogen haben.

Angeklagter war mit Symptomen auf Familienfeier

Nach Auftreten der Symptome soll der Angeklagte auch an einer Familienfeier teilgenommen haben. Angeklagt ist das “Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten”. Der Strafrahmen dafür sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 05.02.2021, 07:31
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